Neue EU-Schwellenwerte

Die für europaweite Vergabeverfahren maßgeblichen EU-Schwellenwerte werden von der EU-Kommission gemäß Artikel 69 der EG-Richtlinie 2004/17/EG, Artikel 78 der EG-Richtlinie 2004/18/EG und Artikel 68 der EG-Richtlinie 2009/81/EG alle zwei Jahre überprüft und ggf. unter Berücksichtigung der veränderten Relation zwischen Euro und den Dollar-basierten Sonderziehungsrechten durch Verordnung neu festgesetzt.

Mit Verordnung (EG) Nr. 1177/2009 vom 30. November 2009 hat die EU-Kommission die in den o.g. Richtlinien festgesetzten Schwellenwerte zum 01. Januar 2010 abgesenkt. Die neuen Schwellenwerte für die Jahre 2010 und 2011 betragen

  • 4.845.000 Euro für Bauaufträge (bisher 5.150.000 Euro)

  • 193.000 Euro für Liefer- und Dienstleistungsaufträge der klassischen öffentlichen Auftraggeber (bisher 206.000 Euro)

  • 125.000 Euro für Liefer- und Dienstleistungsaufträge der obersten oder oberen Bundesbehörden (bisher 133.000 Euro)

  • 387.000 Euro für Liefer- und Dienstleistungsaufträge der Sektorenauftraggeber (bisher 412.000 Euro)


  • Nach Artikel 249 Abs. 2 EG-Vertrag gelten die durch EG-Verordnung festgesetzten niedrigeren Schwellenwerte unmittelbar, auch wenn § 2 der Vergabeverordnung erst zu einem späteren Zeitpunkt angepasst wird.

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