Das geänderte Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) regelt nunmehr in § 97 Abs. 4a die Möglichkeit der Präqualifizierung. Damit ist die vorgelagerte und auftragsunabhängige Prüfung und Zertifizierung von Eignungsnachweisen gemeint. Die Vergabe- und Vertragsordnung für Lieferungen und Dienstleistungen (VOL) wird in § 6 eine ähnliche Regelung enthalten. Hintergrund ist eine erhebliche Entlastung der Unternehmen von Bürokratiekosten. Das Statistische Bundesamt hat hochgerechnet, dass jährlich etwa 650 Millionen Euro an Kosten bei den Unternehmen anfallen, um die Einzelnachweise für ihre Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit zu beschaffen, wenn sie sich um öffentliche Aufträge bewerben. Hinzu kommt, dass bei vielen Aufträgen auch lukrative Angebote ausgeschlossen werden müssen, weil die Nachweise nicht aktuell oder gar nicht eingereicht wurden. Diese Rechtsunsicherheit soll durch das Präqualifizierungsverfahren beseitigt werden.
Industrie- und Handelskammern und Handwerkskammern bieten in den Bundesländern Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Sachsen bereits einen solchen Service für ihre Mitglieder über die von ihnen getragenen Auftragsberatungsstellen an. In diesen regionalen Systemen sind derzeit rund 2.000 Unternehmen eingetragen. Weitere Auftragsberatungsstellen und IHKs werden in den nächsten Monaten folgen.
Um diese Dienstleistung für die Unternehmen, aber auch für die öffentlichen Auftraggeber noch attraktiver zu gestalten, wurde im September 2009 eine bundesweite Datenbank (www.pq-vol.de) ins Leben gerufen, die alle im VOL-Bereich präqualifizierten Unternehmen auflistet. Insbesondere im Rahmen des Konjunkturpakets II ist die Datenbank wichtig. Sie wird es den öffentlichen Auftraggebern ermöglichen, ihren Bieterkreis zu erweitern und so Wettbewerb herzustellen. Zudem beschleunigt sie die Verfahren, weil geeignete Unternehmen direkt angesprochen werden können. Für Unternehmen ergibt sich durch die Registrierung mithin ein zusätzlicher Marketingeffekt.
Die VOL-Präqualifizierung erfolgt dezentral über die IHKs bzw. Auftragsberatungsstellen in den einzelnen Bundesländern. Rheinland-pfälzische Unternehmen, die an einer Präqualifizierung im Bereich „Lieferungen und Dienstleistungen“ (VOL-Bereich) interessiert sind, steht das IHK/Hwk-Auftragsberatungscentre (abc) als Ansprechpartner zur Verfügung. Das abc kooperiert dabei mit der Auftragsberatungsstelle Hessen, die schon seit einiger Zeit über ein Präqualifizierungssystem mit entsprechender Datenbanktechnik verfügt.
Hessische Ausschreibungen sind in der Hessischen Ausschreibungsdatenbank (HAD, www.had.de ) zu finden. Die HAD ist seit dem 1. November 2007 aufgrund des gemeinsamen Runderlasses "Öffentliches Auftragswesen" des Landes Hessen für alle öffentlichen Auftraggeber die offizielle Bekanntmachungsplattform für nationale und internationale Vergabeverfahren. Sie muss von allen öffentlichen Auftraggebern in Hessen genutzt werden.
Flyer PQ-VOL
Antrag
Merkblatt